Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups in der Corona-Krise

31. März 2020

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Die wirtschaftliche Lage aufgrund von Corona betrifft auch viele Start-ups. Glücklicherweise hat die Bundesregierung das Hilfspaket noch mal nachjustiert und auch Start-ups unter den Schutzschirm genommen – allerdings erst ab 50 Millionen Unternehmensbewertung. Wer neu gegründet hat oder gerade kurz vor der Gründung steht, muss die richtige Finanzierungslösung für sich finden. Darum möchten wir die Möglichkeiten für Gründungsinteressierte, neu gegründete Unternehmen und Start-ups, die schon länger am Markt sind, aufzeigen und neben den verschiedenen Finanzierungslösungen auch gleich die Antragsstellen vorstellen.

Finanzierung für bereits gegründete Unternehmen

Wer bereits gegründet hat, macht sich in der aktuellen Situation Gedanken um die weitere Entwicklung seines Unternehmens und wie man Mitarbeiter halten und langfristig beschäftigen kann. Das Hilfspaket der Bundesregierung für die Wirtschaft sieht verschiedene Möglichkeiten und Entlastungen vor – kurzfristig und mittelfristig.

Der erste Schritt für mehr Liquidität: Steuerstundungen

Relativ schnell und unkompliziert können beim Finanzamt zinsfreie Steuerstundungen für die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer beantragt werden, sofern glaubhaft gemacht werden kann, dass die Corona-Krise Ursache für den Liquiditätsengpass sind. Doch hier ist Vorsicht geboten: Die fälligen Steuern und Vorauszahlungen können zwar gestundet werden, müssen aber dennoch nach einer gewissen Zeit beim Finanzamt eingehen.

  • Antragsstelle: Finanzamt, kann über den Steuerberater beantragt werden
Je nach Bundesland: Soforthilfen bis zu 30.000 Euro

Die Bundesregierung verspricht unbürokratische Hilfe für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in akute wirtschaftliche Not geraten sind. Selbstständige und Kleinunternehmer können je nach Bundesland bis zu 30.000 Euro beantragen. Die Formulare können auf den Webseiten der Länder und Kommunen heruntergeladen werden. Im Antrag muss versichert werden, dass sich das Unternehmen erst seit Corona in einer schwierigen Lage befindet, Stichtag dafür ist der 11. März 2020.

  • Antragsstelle: Länder und Kommunen
Förderkredite bei KfW und Co.

Sofern das Unternehmen bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten war, das heißt, eine positive Bilanz oder betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorweisen kann, kann ab sofort bei der Bank oder Sparkasse einen KfW Kredit beantragen. Tipp: Start-ups können sich an die Existenzgründerzentren wenden, die beispielsweise die Sparkasse anbietet. Die Berater kennen sich sehr gut mit Fördermitteln aus und erklären, welche Unterlagen benötigt werden und was man alternativ tun kann, wenn man noch keinen (positiven) Jahresabschluss vorweisen kann.

Die KfW unterstützt Unternehmen mit verschiedenen Kreditprogrammen:
  • ERP Gründerkredit – Startgeld für Gründungsvorhaben: Der ERP-Gründerkredit umfasst bis zu 100.000 Euro für Neugründungen. Vorteil: Es ist kein Eigenkapital erforderlich und man kann den Kredit innerhalb von 9 Monaten abrufen. Darüber hinaus kann man eine tilgungsfreie Zeit vereinbaren und beispielsweise erst nach einem Jahr damit beginnen, die fälligen Raten zu bezahlen.
  • ERP-Gründerkredit Universell für Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung: Diesen Kredit gab es – genau wie alle KfW-Kredite – schon vor der Corona-Krise, nur waren die Zinsen höher angesetzt. Bei dieser Kreditform können Unternehmen bis zu 1 Milliarde Euro aufnehmen, die KfW übernimmt bis zu 90 Prozent der Risikos.
  • KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind: Der KfW-Unternehmerkredit ist für die Anschaffung von Betriebsmitteln oder für Investitionen gedacht. Bei kleinen und mittleren Unternehmen unter 250 Mitarbeiter und weniger als 50 Millionen Umsatz übernimmt die KfW-Bank bis zu 90 Prozent des Risikos.

Alle Details zu den KfW Krediten können hier nachgelesen werden: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

  • Antragsstelle: Hausbank
Mitarbeiter halten: Kurzarbeit beantragen

Besonders für Start-ups im Technologiebereich ist es schwierig, mit großen Unternehmen zu konkurrieren und Mitarbeiter mit dem nötigen Know-how von sich zu begeistern. Umso ärgerlicher wäre es, gute Arbeitskräfte aufgrund der Corona-Pandemie zu verlieren. Darum wurden die Regelungen für Kurzarbeit gelockert. Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung und wird daher bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Die Leistung kann maximal 12 Monate bezogen werden und es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, mehr Details dazu gibt es hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

Die neuen Regelungen ermöglichen, dass bereits für 10 Prozent der Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden kann. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent von der Arbeitsagentur erstattet.

Der Arbeitnehmer erhält 60 Prozent des entgangenen Nettogehalts, lebt mindestens ein Kind im Haushalt bekommt er 67 Prozent.

  • Antragsstelle: Agentur für Arbeit
Finanzierung für die geplante Gründung

Wer jetzt sein Start-up gründen möchte, ist ebenfalls in einer unklaren Lage. Zum einen was die Entwicklung des jeweiligen Marktes betrifft, zum anderen wenn es um Finanzierung geht. Doch Gründer werden in Deutschland schon lange vor der Corona-Krise gefördert – darum stellen wir nun einige Finanzierungsmöglichkeiten vor, von denen die meisten Förderungen sind und darum nicht zurückgezahlt werden müssen. Ein dickes Plus auf dem Start-up-Konto!

Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

Wer arbeitslos ist oder möglicherweise auch aufgrund der Corona-Krise seinen Job verloren hat, kann die Situation für die Gründung seines eigenen Unternehmens nutzen. Die Bundesagentur für Arbeit vergibt Gründungszuschüsse, die über ein Jahr die Selbstständigkeit unterstützen und fördern. Dafür müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein wie beispielsweise die hauptberufliche Tätigkeit und bei Beginn noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Gründungszuschuss errechnet sich aus der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds zuzüglich 300 Euro für zunächst sechs Monate. Anschließend kann der Gründungszuschuss für weitere neun Monate beantragt werden.

  • Antragsstelle: Agentur für Arbeit
 Businessplan schreiben und EXIST-Gründerstipendium beantragen

Das EXIST-Gründerstipendium richtet sich an Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten Forschungseinrichtungen oder Hochschulen, Hochschulabsolventen oder Studenten sowie Gründerteams bis maximal drei Personen. EXIST fördert innovative, technologieorientiere oder wissenschaftliche Ideen in Form eines Produkts oder einer Dienstleistung mit 1.000 bis 3.000 Euro Zuschuss pro Monat. Insgesamt geht die Förderung über 12 Monate. Zusätzlich zur Unterstützung des Lebensunterhalts werden bis zu 30.000 Euro Sachausgaben 5.000 Euro Coaching-Leistungen gefördert. Um EXIST zu beantragen, darf das Unternehmen noch nicht gegründet sein.

  • Antragsstelle: Über Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Gute Idee? Teilnahme an Wettbewerben!

Eine sehr gute Möglichkeit, um sein Gründungsvorhaben auf den Prüfstand zu stellen und zu optimieren sind Businessplan-Wettbewerbe. Neben wertvollem Feedback der Juroren und Coaches werden die Gewinner mit Preisgeldern bis zu 100.0000 Euro prämiert. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie findet man eine Übersicht über die verschiedenen Businessplan-Wettbewerbe in Deutschland und deren Teilnahmebedingungen. Neben allgemeinen Wettbewerben gibt es eine Vielzahl an Programmen, die sich auf bestimmte Branchen spezialisieren. Vorteil ist, dass man neben den Prämien auch sein Netzwerk ausbauen und sich mit fachkundigen Experten austauschen kann.

  • Antragsstelle: Direkt auf der Webseite des jeweiligen Wettbewerbs
164 Millionen Euro für innovative Unternehmen gegen Corona

Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen, die mit Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung bei der Behandlung, Prüfung oder Überwachung des Corona-Virus helfen, können sich beim EIC Accelerator bewerben. Obwohl es keine thematische Beschränkung gibt, werden aktuell ausdrücklich Covid-19 relevante Innovationen gesucht. Für die Einreichung benötigt man einen überzeugenden Businessplan. Die nächste Einreichungsfrist ist der 19. Mai 2020.

Noch ein Hinweis: Wir sind keine Finanzberater, stellen aber gerne über unser Netzwerk gerne den Kontakt für eine professionelle Beratung durch einen unserer Partner her. Einfach eine Mail an info@science4life.de schreiben.

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